Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit einer Potenzialanalyse zum Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV) an Bundesfernstraßen beauftragt. Das Ergebnis liegt nun vor. „Photovoltaik an Autobahnen bieten großes Potenzial für die nachhaltige Energiegewinnung. Insgesamt wurden ca. 250.000 potenziell geeignete Flächen für die solare Energiegewinnung an unseren Bundesfernstraßen erfasst. Das entspricht einem Gesamtpotenzial im zweistelligen Gigawatt-Bereich. Dieses Potenzial wollen wir heben, indem bei der Planung des Neu- und Ausbaus von Bundesautobahnen künftig immer geprüft werden soll, inwieweit die zugehörigen Flächen für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir bereits 2023 mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz geschaffen, das den Ausbau von PV-Anlagen auf und an Bundesautobahnen beschleunigt und vereinfacht. Jetzt leiten wir gemeinsam mit der Autobahn GmbH zügig die für die praktische Anwendung notwendigen nächsten Schritte ein. Dazu zählt u.a. die Erstellung eines bundesweiten Katasters“, so Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Elektromobilität leistet vor allem dann einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen, wenn die benötigte Energie regenerativ erzeugt wird. Ein Ansatz um die benötigte Energie abnehmernah und somit netzentlastend bereitzustellen, sei die Nutzung von Verkehrsbegleitflächen, ergänzt BASt-Präsident Markus Oeser: „In der im Auftrag der BASt durchgeführten Studie wurden die neuesten solaren Einstrahlungsmodelle mit einem leistungsfähigen GIS-System kombiniert. Damit wurden bundesweit sämtliche Flächen entlang von Bundesfernstraßen auf ihre potenzielle Tauglichkeit zur Installation von PV-Anlagen untersucht. Derzeit arbeiten wir in der BASt daran, die Methodik der Potenzialermittlung mithilfe von KI-Einsatz noch weiter zu verfeinern.“ Die Autobahn GmbH des Bundes erstellt jetzt ein bundesweites Kataster mit den grundsätzlich nutzbaren Flächen und Anlagen, die sich im Eigentum der Autobahn GmbH befinden. Im Anschluss prüft die Autobahn, ob sie unter der Beachtung der Wirtschaftlichkeit die Anlagen selbst errichten und betreiben kann. Besteht seitens der Autobahn GmbH des Bundes kein Eigenbedarf, kann sie zukünftig interessierten Dritten – beispielsweise Kommunen, Anlieger und Investoren – das Nutzungsrecht an den entsprechenden Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vertraglich gewähren. Die Autobahn GmbH des Bundes finalisiert aktuell die hierzu notwendigen vertraglichen Regelungen. (BMDV, 19.11.2024)