Mit der Billigung durch den Bundesrat hat das Cannabisgesetz die letzte Hürde genommen und tritt am 1. April in Kraft. Das bis zuletzt hochumstrittene Gesetz sieht eine Teillegalisierung von Cannabis vor.
Es erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm, in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g Cannabis. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf. Ebenfalls verboten bleiben der An- und Verkauf von Cannabis. Wer jedoch nicht selbst Pflanzen anbauen möchte, kann dies in Anbauvereinigungen tun. Diese sind als eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert und dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Minderjährigen ist die Mitgliedschaft untersagt. Volljährige dürfen nur in einer einzigen Anbauvereinigung Mitglied sein und müssen aktiv am Anbau mitzuwirken. Eine passiveMitgliedschaft, die einzig auf den Erwerb von Cannabis gerichtet ist, sieht das Gesetz nicht vor. Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum von Cannabisverboten. In ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr.
Darüber hinaus sieht das Gesetz eine ganze Reihe weiterer Präventions- und Gesundheitsschutzmaßnahmen vor. Dazu zählen u.a. ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen. Strenge Verpackungshinweise zu gesundheitlichen Risiken sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen. Und nicht zuletzt den Ausbau von Frühinterventionsmaßnahmen für gefährdete bzw. konsumierende Kinder und Jugendliche.
Felix Wesseler, der als Geschäftsführer der Fullservice-Agentur MagicConnection bereits viele erfolgreiche Gesundheitsschutz- und Achtsamkeitskampagnen entwickelt und begleitet hat, sieht hier besonders die Kommunen in der Pflicht: „Nach der Teillegalisierung muss der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ort sichergestellt werden. Das betrifft in erster Linie die Städte und Gemeinden.
Es gilt, aktiv zu kommunizieren, und zwar insbesondere an die bildungsfernen Schichten, weil natürlich gerade hier die Gefahr besteht, dass die Risiken, die der Konsum von Haschisch für Heranwachsende birgt, nicht wahr- oder nicht ernst genommen werden. Dabei kann ich nur dringend dazu raten, nicht einfach drauflos zu kommunizieren. Vielmehr müssen die Kommunikationsmaßnahmen strategisch geplant werden, müssen die Botschaften zielgruppengerecht, also leicht verständlich und authentisch und vor allem leicht konsumierbar, verbreitet werden, und zwar dort, wo diese jungen Leute sind: Auf Social Media. Und dann gilt es, dort auf Augenhöhe in den Austausch zu gehen.“ (DEKOM,25.03.2024)