Corona-Testverordnung verlängert: Ermittler bekommen mehr Zeit

Die Bundesregierung hat die Testverordnung im Rahmen der Corona-Maßnahmen verlängert. Das geht aus einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an den Bund der Steuerzahler hervor, das dem DEKOM vorliegt. Die Verordnung, die am 4. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, trat am 5. Dezember 2024 in Kraft und verlängert unter anderem die Aufbewahrungs- und Speicherpflichten für Teststellenbetreiber bis zum 31. Dezember 2028. Hintergrund sind zahlreiche Fälle von Testbetrug, bei denen Experten zufolge ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden sein dürfte. Betrügerische Teststellen hatten teils massenhaft Corona-Tests abgerechnet, die nie durchgeführt wurden. Mit der Verlängerung der Speicherpflichten und der Abrechnungsprüfung sollen diese Fälle weiterhin aufgeklärt werden können. Bundesgesetzblatt, 05.12.2024  

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