Die deutschen Städte ab 20.000 Einwohnern haben 2024 kräftig an der Steuerschraube gedreht. Angesichts der oft schwierigen Haushaltslage ist dies nachvollziehbar, die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt jedoch vor den mittelfristigen Konsequenzen. Wie die neue DIHK-Erhebung zeigt, steigt der durchschnittliche gewogene Hebesatz der Gewerbesteuer im Jahr 2024 gegenüber 2023 von 435 auf 437 Prozent; der durchschnittliche gewogene Hebesatz der Grundsteuer B klettert von 554 auf 568 Prozent. „Die Folgen der aktuellen Krise kommen in den Haushalten der Kommunen an“, kommentiert DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben die Ergebnisse der Hebesatzumfrage. „Erstmals seit fünf Jahren steigt der durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer in den Kommunen ab 20.000 Einwohnern.“ In den Jahren 2020 bis 2023 hätten Erhöhungen der Sätze in einzelnen Gemeinden noch Senkungen in anderen Kommunen gegenübergestanden, „sodass die Hebesätze zwar nicht für das einzelne Unternehmen, aber im Durchschnitt konstant blieben“, erinnert Wansleben. Die Hebesätze der für die Unternehmen relevanten Grundsteuer B erreichten in der Zehn-Jahres-Betrachtung sogar einen neuen Höchstwert. „Insgesamt sind die Erhöhungen ein Beleg dafür, wie angespannt die kommunalen Finanzen derzeit sind“, so der DIHK-Hauptgeschäftsführer. „Der Reflex, die Steuern zu erhöhen, ist aus Sicht der Kommunen zwar nachvollziehbar, er hat aber schon auf mittlere und erst recht auf längere Sicht fatale Folgen.“ Denn weitere Erhöhungen der Steuerbelastungen für die Betriebe verschlechterten deren Wettbewerbsposition, „was sich unmittelbar negativ auf die Investitionstätigkeit der Unternehmen und damit auf die wirtschaftliche Stärke der Regionen auswirkt“. Es führe kein Weg daran vorbei, mahnt Wansleben: „Insbesondere in Brüssel und Berlin muss die Politik alles daransetzen, Wirtschaftswachstum endlich wieder möglich zu machen.“ Hier habe die Bundesregierung etwa mit ihrer Wachstumsinitiative einen Katalog konkreter Maßnahmen vorgelegt, „die sofort wirken könnten“. Als Beispiele nennt der DIHK-Hauptgeschäftsführer vereinfachte und beschleunigte Abschreibungen, Korrekturen der inflationsbedingt höheren Steuerbelastungen oder Entlastungen von unnötiger Bürokratie. Die DIHK plädiere ganz entschieden dafür, diese und weitere Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen, statt weiter an der Steuerschraube zu drehen, stellt er klar. „Hier sind über den Bundesrat auch die Länder gefordert. Nur erfolgreiche Unternehmen an einem wettbewerbsfähigen Standort können auch in Zukunft verlässliche Steuerzahler sein – auch auf kommunaler Ebene.“ Insgesamt handle es sich bei der diesjährigen Erhöhung des durchschnittlichen Hebesatzes um die größte seit zehn Jahren, resümiert Wansleben. „Manche Unternehmen vermuten einen Zusammenhang mit der Umstellung auf die neue Grundsteuer im nächsten Jahr, zumal die Politik Aufkommensneutralität versprochen hatte.“ Seine Befürchtung: „Einige Länder werden zukünftig auch die bisher einheitlichen Vorgehensweisen bei der Besteuerung von privaten Wohnimmobilien und gewerblichen Grundstücken und Gebäuden trennen – mit der Tendenz steigender Belastungen für die Gewerbetreibenden. Das ist für Unternehmen keine gute Entwicklung, weil in Zukunft mit weiter steigenden Belastungen zu rechnen ist.“ (DIHK, 04.11.24)