Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz: Gesundheitskioske aus aktuellem Entwurf gestrichen

Die geplanten Regelungen zur Gesundheitsversorgung vor Ort sowie zum Ausbau der Medizinstudienplätze stehen einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts zufolge offenbar auf der Kippe. Demnach fehlen in der aktuellsten Fassung des Entwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG), die dem Ärzteblatt vorliegt, die in vorherigen Entwürfen noch enthaltenen Punkte zu den Gesundheitskiosken, den Gesundheitsregionen sowie zu den Primärversorgungszentren. Darin hieß es ursprünglich, der Gesetzentwurf ziele darauf ab, die Gesundheitsversorgung vor Ort in den Kommunen zu stärken. Diese sollten mehr Möglichkeiten erhalten, „auf die vor Ort bestehenden Bedarfe im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung zu reagieren“. So sollten beispielsweise niedrigschwellige Beratungsangebote für Prävention und Behandlung in sogenannten Gesundheitskiosken angeboten werden. Zudem sollten Kommunen und Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, Gesundheitsregionen zu bilden – diese sollten „regionale Defizite der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Versorgung“ beheben helfen. Diese Punkte wurden aus dem aktualisierten Gesetzentwurf komplett gestrichen, ebenso wie die Primärversorgungszentren. Vor allem die geplanten Gesundheitskioske standen in der Kritik. Arztverbände und die FDP monierten etwa teure und unnötige Doppelstrukturen Mutmaßlich ebenfalls mit Blick auf die Kosten für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fehlt im aktuellen GVSG-Entwurf auch das vom BMG erarbeitete Konstrukt zur Förderung der Studienplatzkapazitäten in der Humanmedizin. Die vom BMG selbst auf einen jährlichen dreistelligen Millionenbetrag geschätzten Kosten hätten, wie auch die oben genannten Maßnahmen, laut den Planungen von der GKV (über den Gesundheitsfonds) getragen werden sollen – die Krankenkassen reagierten mit scharfer Kritik. Weiterhin im GVSG enthalten sind dagegen die vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung, also die Entbudgetierung für diesen Bereich, die jährliche Versorgungspauschale sowie eine unter bestimmten Bedingungen greifende Vorhaltepauschale. (Deutsches Ärzteblatt, 14.04.2024) Ganzer Artikel hier…

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