„Unausgereift und unausgewogen“: Verbände lehnen neue Fernwärmeverordnung ab

Der Fernwärme-Spitzenverband AGFW bewertet den aktuell vorgelegten Referentenentwurf der AVB-FernwärmeV als unausgereift und unausgewogen. Kritik hagelt es auch von BDEW und VKU.  Die Versorger monieren vor allem fehlende Planungssicherheit. AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch: „Damit die Wärmewende gelingt, braucht es eine langfristige Planbarkeit für Versorger, Kunden und Endverbraucher gleichermaßen. Abrupte, übereilte Entscheidungen und eine einseitige Betrachtungsweise gefährden das Gelingen der Wärmewende – und somit einen wesentlichen Teil der Energiewende.“ Konkret fordert der Verband, dass Versorger, die auf klimaneutrale, moderne und nachhaltige Erzeugung umstellen, die Möglichkeit haben, dies auch in der Preisformel abzubilden ohne gleichzeitig alle Kundenverträge kündigen und neu vereinbaren zu müssen. Ansonsten drohe das Ausbleiben wichtiger Investitionen und eine Zementierung der derzeitigen Erzeugungsstruktur „Entgegen der ursprünglichen Intention schafft der vorliegende Entwurf kein Mehr an Investitionssicherheit“, so Lutsch weiter. „Ganz im Gegenteil: In der aktuellen Fassung werden die Ausbauziele der Fernwärme massiv gefährdet. Ebenso gefährdet die Bundesregierung die Erfüllung der Dekarbonisierungsziele, da Veränderungen in der Erzeugungsstruktur nicht adäquat abgebildet werden können.“ Durch die geplanten Änderungen werden zusätzliche bürokratische Anforderungen an die Fernwärmeunternehmen gestellt – ohne wirklichen Mehrwert für die Kundinnen und Kunden. Die geplante Festschreibung des Anteils des Marktelements werde bei Fernwärmekunden zu höheren Preisschwankungen führen, so der AGFW-Geschäftsführer. Selbst nach erfolgreicher Umstellung auf klimaneutrale und lokale Erzeugung blieben Endverbraucher damit den Entwicklungen der internationalen Energiemärkte ausgesetzt. „Alles in allem bleibt der Entwurf weit hinter den Erwartungen zurück. Wir vermissen einen ganzheitlichen und verantwortlichen Blick und lehnen den Entwurf daher ab. Die Wärmewende ist fundamentaler Bestandteil der Energiewende und sollte ausgewogen, sachlich und nicht unter Wahlkampfeinfluss gestaltet werden“, erklärt Lutsch. Der VKU beklagt, dass Versorger nun bei wesentlichen Änderungen der Erzeugungsstrukturen, etwa dem Bau einer Großwärmepumpe, allen Kunden kündigen müssen, wenn durch die Investitionen eine Änderung der Kostenstrukturen entstünde. „Fernwärmeversorger brauchen Planungssicherheit für ihre milliardenschweren Investitionen in den Ausbau der Fernwärmenetze und die Umstellung von fossiler auf erneuerbarer Wärme“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Er verwies darauf, dass das Wärmeplanungsgesetz Unternehmen dazu verpflichte, den Anteil erneuerbarer Fernwärme zu erhöhen. Der Staat müsse also auch sicherstellen, dass diese Kosten vernünftig refinanziert werden können – ohne gleich Verträge komplett kündigen zu müssen. Auch der BDEW kritisierte den neuen Entwurf. Die Versorgungsunternehmen stünden vor enormen Herausforderungen angesichts der geforderten Dekarbonisierung der Wärmenetze, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Verbandes. „Mit einer AVBFernwärmeV in dieser Form steht zu befürchten, dass sich die Risiken für die Versorger nicht mehr verlässlich abschätzen lassen und der Um- und Ausbau der Fernwärme ins Stocken gerät“, so Andreae. AGFW, 29.11.2024

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