Vereine müssen sich an Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga in der Freien Hansestadt Bremen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Verfassungsbeschwerde der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH blieb daher erfolglos.

Bereits 2014 hatte der Stadtstaat beschlossen, dass sich die DLF an den Kosten für einen erhöhten Polizeieinsatz bei sogenannten Hochrisikospielen beteiligen müssen. Die Regelung gilt in Bremen für alle kommerziellen Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern – bei denen es erfahrungsgemäß zu Gewalt kommen kann.

Inzwischen belaufen sich die Forderungen der Hansestadt an die DLF auf mehr als drei Millionen Euro. Der Ligaverband hatte vor mehreren Gerichtsinstanzen gegen die Bescheide geklagt. Aber schon 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Kostenbeteiligung für rechtmäßig erklärt. Jetzt blieb auch die Verfassungsbeschwerde der DLF ohne Erfolg. Bundesverfassungsgericht, 14.01.2025

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