Mit dem Gesetzesentwurf zum Kraftwerkssicherheitsgesetz soll der Bau von neuen Gaskraftwerken ausgeschrieben werden, die künftig die Stromversorgung stabilisieren, wenn der Strombedarf durch erneuerbare Energien und Speicher nicht zu decken ist. Außerdem soll die Umstellung auf klimafreundlicheren Wasserstoff gefördert werden. Heute endete eine gut zweitägige Frist zur Stellungnahme, bevor das Bundeskabinett in der kommenden Woche den Gesetzentwurf beschließen soll. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), kritisiert das Verfahren und erläutert die heute abgegebene inhaltliche Stellungnahme des VKU: „Zum wiederholten Mal sehen wir uns mit einer völlig unangemessenen Frist von nur gut zwei Tagen zur Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf mit mehr als 150 Seiten konfrontiert. Das ist eine Zumutung. Es handelt sich nicht um irgendein Gesetz, sondern um eine wesentliche Weichenstellung für unsere Volkswirtschaft – mit möglichen finanziellen Folgewirkungen im zweistelligen Milliardenbereich für den Bundeshalt und die Stromkunden. Eine fundierte Stellungnahme erfordert die Expertise sowie die wertvollen und nützlichen Einschätzungen unserer Mitgliedsunternehmen aus der Praxis, die wir sammeln und aufarbeiten. Gut zwei Tage sind dafür eindeutig zu wenig! Der neue Referentenentwurf schmerzt, denn er greift aus Sicht der Stadtwerke und kommunalen Energieversorger weiterhin zwei zentrale Kritikpunkte nicht auf, die wir in früheren Konsultationen klar aufgezeigt haben. Der Referentenwurf fokussiert auf den Neubau neuer Gaskraftwerke auf der grünen Wiese. Vorhandene Standorte mit Gaskraftwerken werden ausgeschlossen. Das ist volkswirtschaftlich ineffizient und verhindert einen echten Kostenwettbewerb in den Ausschreibungen. Zur Erinnerung: Wir sprechen von Standorten mit vorhandener Infrastruktur. Gerade sie wären doch geeignet und sollten im Gesetzentwurf dementsprechend berücksichtigt werden. Leider spielt auch die Modernisierung bestehender Anlagen im Entwurf faktisch keine Rolle. Dafür waren und sind auch die vorgesehenen Hürden zu hoch, etwa die Vorgaben bei der Wirkungsgradsteigerung und der Investitionstiefe. Zudem schließt der Gesetzentwurf eine Förderung für die Umrüstung bestehender KWK-Anlagen auf Wasserstoff aus. Damit wird ein möglicher wesentlicher Beitrag von Stadtwerken für klimaneutrale Kraftwerke verhindert. Grundsätzlich ist es sehr gut, dass das KWKG verlängert werden soll. Aber der vorgesehene Verlängerungszeitraum ist viel zu kurz, um größere neue Projekte anzureizen. Wir empfehlen, die im Gesetzentwurf ebenfalls vorgesehene KWKG-Verlängerung zu modifizieren, das Gesetz bis 2030 zu verlängern. Der Gesetzentwurf sollte losgelöst vom Kraftwerkssicherheitsgesetz schnellstmöglich im Bundeskabinett und anschließend im Bundestag beschlossen werden.
Unklar bleibt, ob der aktuelle Entwurf zum KWSG jemals über das Entwurfsstadium hinauskommt. Denn er ist noch nicht in der Regierung abgestimmt. Außerdem sind wichtige Gestaltungsfragen mit der EU-Kommission ungeklärt, etwa wenn es um das Umstiegsdatum auf Wasserstoff geht. Fazit: Damit wir ein gutes Gesetz als Rechtsgrundlage für Kraftwerksausschreibungen bekommen, brauchen wir ein deutlich überarbeitetes, besseres Gesetz. Voraussetzung ist, dass die Regierung ihren Entwurf deutlich überarbeitet, weil mit Blick auf nur noch wenige verbleibende Sitzungswochen kaum mehr mit echter inhaltlicher Arbeit am Gesetzentwurf im aktuellen Deutschen Bundestag zu rechnen ist. Der Gesetzentwurf zum Kraftwerkssicherheitsgesetz sollte in der vorliegenden Form nicht beschlossen werden. Er muss zur Reparatur zurück in die Turbinenhalle.“ VKU, 28.11.2024